Umziehen war nie einfacher!

Umzug über Arbeitgeber, Arbeitsamt oder Behörden

Bei uns gibt´ s nur tragende Hände.

Ist Ihr Umzug auf Grund Ihrer aktuellen Lebenssituation über Ihren neuen Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder eine Behörde organisiert, können Sie sich ebenso vertrauensvoll an uns wenden. Wir haben Erfahrungen mit allen Institutionen und ihren Besonderheiten.

Umzug über den Arbeitgeber

Erfolgt Ihr Umzug über Ihren Arbeitgeber benötigen Sie mindestens zwei Angebote. Die Abrechnung aller Kosten erfolgt dann bei Beauftragung direkt über den Arbeitgeber.

Auch bei einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder einem Umzug über eine Behörde, können wir Sie professionell unterstützen. Gern füllen wir alle erforderlichen Listen mit Ihnen aus. Alle notwendigen Details und Abrechnungsmodalitäten planen wir entsprechend mit Ihnen, Ihrem Arbeitgeber bzw. der Behörde.

Umzug über das Arbeitsamt

Sollten Sie aktuell arbeitslos sein und für den Beginn einer neuen Beschäftigung (europaweit) über das Arbeitsamt umziehen, können wir Sie dabei ebenso unterstützen. Die Kosten trägt in diesem Fall das Amt. Sie benötigen lediglich folgende Unterlagen: mindestens zwei Angebote, den neuen Arbeitsvertrag, den neuen Mietvertrag und in Ausnahmefällen die Abmeldebescheinigung der alten Wohnung.

Umzug als Hartz IV-Empfänger

Sind Sie Hartz IV-Empfänger und müssen Ihren Wohnort verlassen, weil dieser zu groß oder zu teuer ist? Auch dafür benötigen Sie mindestens zwei bis drei Umzugsangebote. Lassen Sie sich hierzu erst den Umzugsantrag für die Kostenübernahme durch das Amt ausstellen. Die Umzugskosten rechnen wir dann direkt beim zuständigen Arbeitsamt ab.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Hilfe benötigen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

T: +49 340 / 850 70 70
F: +49 340 / 850 70 80
E: bechstaedt-umzug@t-online.de

Leistungen im Überblick

  • Einpacken, Auspacken inkl. aller Verpackungsmaterialien
  • Demontage und Montage von Mobiliar inkl. Umplanung
  • Organisation von Absperrgenehmigungen und Beschilderungen am neuen und alten Wohnort
  • Entsorgungen
  • Renovierung und Instandsetzung der alten und neuen Räumlichkeiten
  • Übergabetermine in Absprache mit Vollmacht

Sollten Sie zusätzlich noch Wünsche haben, können Sie uns jederzeit gern darauf ansprechen. Bei uns buchen Sie selbstverständlich nur die Leistung, die sich wirklich benötigen. Verlassen Sie sich darauf.

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